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Medienrecht


RA Stephan Jellacic


Das Medienrecht ist kein scharf abgegrenztes bzw. abgrenzbares Rechtsgebiet. Vielmehr ist der Begriff des Medienrechtes eine Sammelbezeichnung für eine Vielzahl rechtlicher Bereiche. Das heutige Medienrecht, ursprünglich aufbauend auf dem Recht der herkömmlichen Medien, also aus dem Bereich der Presse, des Rundfunks und des Films, hat sich aufgrund der enorm stetigen und atemberaubenden Entwicklungen der maßgeblichen Technologien zu einem umfassenden Rechtsgebiet entwickelt.
Neben den unmittelbaren medienrechtlichen Normen (Landespressegesetz, Rundfunkgesetz, Telekommunikationsgesetz u. a.) umfasst das heutige Medienrecht aber auch sämtliche Rechtsgebiete mit unmittelbarem und / oder mittelbarem Bezug zu den Medien. Insoweit ergeben sich enge Verbindungen zum Film- und Musikrecht, zum Verlagsrecht, Internetrecht, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht.
Vor allem ist der Bereich des Presse- und Äußerungsrechtes nicht nur für Unternehmen sondern auch für Privatpersonen von erheblicher Bedeutung. Hier geht es um die Wahrung und Durchsetzung der Rechte derjenigen, die durch Wort- und / oder Bildbeiträge in den Medien verletzt worden sind. Es geht um die Durchsetzung und die Abwehr von presserechtlichen Unterlassungs-, Richtigstellungs-, Gegendarstellungs- und Unterlassungsansprüchen. Im Bereich persönlichkeitsrelevanter Veröffentlichungen (Verletzung des Persönlichkeitsrechtes) bzw. des Rechtes an Unternehmen bspw. durch falsche Tatsachenbehauptung, Schmähkritik oder unzulässige Verdachtsberichtserstattung geht es dann um die Geltendmachung und Durchsetzung entsprechender Schadensersatzansprüche des Verletzten.
    RA Stephan Jellacic

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