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Kündigung und Zeugnis

Rechtsanwalt Frank Winkler
Der aktuelle Fall: M erhält die betriebsbedingte Kündigung und erhebt hiergegen eine Klage. Im Kündigungsschutzprozess streiten die Parteien, ob der Arbeitsplatz weggefallen ist. M meint auch, dass nach der Sozialauswahl ein anderer Mitarbeiter hätte gekündigt werden müssen. Er hat den Verdacht, dass der Chef etwas gegen ihn hat und die betriebsbedingten Gründe nur vorgeschoben sind. Er will bei diesem Arbeitgeber nicht weiter beschäftigt bleiben.
Solche Fälle enden oft durch Vergleich. Der Arbeitgeber erkauft sich durch Zahlung einer Abfindung seine Ruhe. M erhält eine Abfindung und kann sich eine neue Stelle suchen.
Allerdings: Ein Arbeitnehmer hat grundsätzlich nur einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung. Der Arbeitgeber kann bei einer unberechtigten Kündigung nicht den Mitarbeiter gegen Zahlung einer Abfindung loswerden, wenn dieser nicht will. Kündigungsschutzprozesse haben daher viel mit Pokerspielen zu tun. Wichtig für Arbeitnehmer: Nicht nur an die Abfindung denken. Entscheidend ist auch die Erteilung eines stimmigen Zeugnisses. In Zeugnissen werden oft versteckte Hinweise erteilt. Beispiel: Im Zeugnis wird der Mitarbeiter über den grünen Klee gelobt. Am Schluss sagt der Arbeitgeber aber nichts dazu, warum er sich von diesem tollen Mitarbeiter trennen musste. M muss aufpassen, dass er nicht nur die Abfindung bekommt, sondern auch ein stimmiges gutes Zeugnis.
Fazit: Im Pokerspiel Kündigungsschutzprozess sollte man den Spezialisten hinzuziehen. Und das gleiche gilt für die Kontrolle eines Zeugnisses.
RA Frank Winkler
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