News

So reklamieren Sie Reisemängel erfolgreich


Rechtsanwältin Alexandra Sieber


Die schönsten Wochen des Jahres stehen mal wieder unmittelbar bevor. Doch was kann der Reisende unternehmen, wenn Mängel die Urlaubsfreude trüben? Wichtig ist, bereits am Urlaubsort seine Rechte zu kennen und richtig zu handeln.
Wurden nur einzelne Leistungen, d.h. Flug oder Hotel gebucht, so sind etwaige Ansprüche gegen die Fluggesellschaft oder das Hotel zu richten. Bei einer Pauschalreise hingegen ist nur der Reiseveranstalter der richtige Ansprechpartner. Maßgeblich für die vertraglichen Verpflichtungen sind die Angaben in der der Buchung zugrundeliegenden Leistungsbeschreibung. Diese sollte auf jeden Fall aufbewahrt werden. Stellt der Reisende dann am Urlaubsort Abweichungen zu den vertraglich vereinbarten Leistungen oder gar Mängel fest, so müssen diese bei einer Pauschalreise sofort vor Ort bei der zuständigen Reiseleitung gerügt werden. Eine Beschwerde nach Urlaubsrückkehr reicht ebenso wenig wie eine solche an der Hotelrezeption oder beim Reisebüro. Die Mängelanzeige sollte schriftlich verfasst werden. Der Reisende sollte ebenso darauf bestehen, dass diese von der Reiseleitung gegengezeichnet wird.
Darüber hinaus sollten vorsorglich die einzelnen Mängel so genau wie möglich dokumentiert und am besten auch fotografiert werden. Bei Baulärm sind die Uhrzeiten genau festzuhalten. Sicherheitshalber sollten auch Namen und Anschriften möglicher Zeugen notiert werden. Die Beweislast für das Vorhandensein von Mängeln liegt allein beim Reisenden. Der Reiseleitung muss eine angemessene Frist zur Abhilfe gesetzt werden. Bestehen die Mängel nach Ablauf der Frist dann immer noch, so kann der Reisende Minderungs- oder Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Ansprüche müssen binnen eines Monats nach vertraglich vorgesehenem Ende der Reise geltend gemacht werden, danach ist eine Geltendmachung ausgeschlossen.

    RA Alexandra Sieber

weitere News

31.05.2010 | Immer Ärger mit dem Kleingedruckten

31.05.2010 | Kündigung und Zeugnis

31.05.2010 | Die Mär von den drei Mahnungen

31.05.2010 | Strafbefreiende Selbstanzeige: Abschaffung doch nicht geplant

31.05.2010 | Herabsetzung und Befristung des Krankheitsunterhaltes

31.05.2010 | Die Lebensversicherung im Familien- und Erbrecht

31.05.2010 | So reklamieren Sie Reisemängel erfolgreich

31.05.2010 | Medienrecht